Förderung für Ihre Unternehmens-IT mit dem Digitalbonus Bayern
Der Freistaat Bayern bezuschusst kleine Unternehmen, die ihre Abläufe digitalisieren oder ihre IT-Sicherheit verbessern. Möglich sind bis zu 7.500 € im Digitalbonus Standard und bis zu 30.000 € im Digitalbonus Plus. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, planen die Maßnahme und bereiten den Antrag vor.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben. Welche Variante passt, hängt vom Vorhaben ab.
Digitalbonus Standard
Für klassische Vorhaben der Digitalisierung und IT-Sicherheit, zum Beispiel Cloud-Migration, Dokumentenmanagement, Firewall oder Datensicherung.
Digitalbonus Plus
Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, etwa Künstliche Intelligenz, intelligente Datenanalyse, intelligente Robotik, Simulation oder digitale Zwillinge.
Über die gesamte Laufzeit sind zwei Anträge möglich, je einer für Digitalisierung und für IT-Sicherheit. Für dieselbe Maßnahme lassen sich Standard und Plus nicht kombinieren.
Was ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus ist ein Zuschussprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Gefördert werden Vorhaben in zwei Bereichen: die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.
Pro Jahr stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Anträge werden über ein monatliches Kontingent vergeben. Ist der Antrag vollständig vorbereitet, können Sie ihn gleich zum Start des Kontingents einreichen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die alle vier Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
- Weniger als 50 Mitarbeitende
- Höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- Gewerbebetrieb im Sinne von § 2 Gewerbesteuergesetz
- Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme eingesetzt wird
Nicht antragsberechtigt
- Freie Berufe, sofern nicht in gewerblicher Rechtsform tätig
- Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Kliniken
- Vereine und gGmbHs
- Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Förderfähig und nicht förderfähig
Förderfähig
- Software und Dienstleistungen zur Digitalisierung von Abläufen, etwa Dokumentenmanagement, ERP- oder Branchenlösungen
- Hardware und Software für IT-Sicherheit, zum Beispiel Firewall, Datensicherung und Netzwerksicherheit
- Migration von Systemen und Daten, etwa in die Cloud
- Künstliche Intelligenz, intelligente Robotik, digitale Zwillinge (Digitalbonus Plus)
Nicht förderfähig
- IKT-Hardware wie Laptops, PCs, Server oder Tablets (Ausnahme: IT-Sicherheit)
- Standard-Software wie Bürosoftware und Betriebssysteme
- Standard-Webseiten, Standard-Webshops und Standard-Online-Marketing
- Ersatzbeschaffungen
- Maßnahmen unter 4.000 € förderfähigen Ausgaben
- Finanzierung über Leasing oder Mietkauf
- Reise- und Unterbringungskosten des Dienstleisters
- Lizenzkosten über 18 Monate hinaus
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Nach Absenden der Rückrufanforderung melden wir uns umgehend bei Ihnen.
Beispiele aus unserer Praxis
Firewall einführen oder Schutzniveau erhöhen. Eine Securepoint-Firewall, passend zu Ihrem Netzwerk eingerichtet. Hardware für IT-Sicherheit ist ausdrücklich förderfähig. Gefördert wird die Verbesserung der IT-Sicherheit, nicht der reine Austausch eines vorhandenen Geräts.
Backup- und Wiederherstellungskonzept. Eine Datensicherung mit Veeam, abgestimmt auf Ihr Unternehmen, inklusive Einrichtung und Wiederherstellungstests.
Migration in die Cloud. Lokale Server ablösen und Daten sowie Anwendungen in eine Cloud-Umgebung umziehen.
Ob ein Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die zuständige Bezirksregierung. Wir planen die Maßnahme deshalb von Anfang an so, dass sie zu den Förderbedingungen passt.
Antrag und Projektbeginn
Nicht vor dem Antrag beauftragen. Bestellen oder beauftragen Sie nichts, bevor der Antrag gestellt ist, denn auch eine mündliche Zusage gilt bereits als Beginn. Nach der Eingangsbestätigung per E-Mail darf das Projekt auf eigenes Risiko starten, der Zuschuss ist aber erst mit dem Bescheid sicher.
Den Antrag stellen Sie selbst. Seit Mai 2025 läuft die Beantragung ausschließlich über das ELSTER-Unternehmenskonto des Unternehmens. Dienstleister dürfen den Antrag nicht stellen. Wir bereiten die Unterlagen so vor, dass Sie nur noch einreichen müssen.
Monatliches Kontingent. Jeden Monat wird ein festes Kontingent freigegeben, jeweils ab 10 Uhr am ersten Werktag. Ist es ausgeschöpft, geht es im Folgemonat weiter.
So läuft die Förderung mit uns ab
Förderfähigkeit prüfen
Wir prüfen, ob Ihr Vorhaben in den Förderrahmen passt und welche Variante infrage kommt.
Maßnahme planen
Wir planen die Maßnahme förderkonform und erstellen das Angebot, das Sie für den Antrag brauchen.
Antrag stellen
Sie reichen den vorbereiteten Antrag über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto ein, am besten zum Start des monatlichen Kontingents.
Bescheid abwarten
Die Bezirksregierung prüft den Antrag und erteilt den Bescheid. Wer auf Nummer sicher gehen will, startet erst danach; nach der Eingangsbestätigung ist ein Beginn auf eigenes Risiko möglich.
Projekt umsetzen
Wir setzen das Projekt um, von der Einrichtung bis zur Inbetriebnahme.
Auszahlung beantragen
Sie reichen den Auszahlungsantrag mit einer Projektmitteilung ein, bei Zuschüssen über 10.000 € zusätzlich einen Verwendungsnachweis. Die Unterlagen dafür stellen wir bereit.
Fördermöglichkeiten besprechen
Wir prüfen die Förderfähigkeit, planen die Maßnahme, erstellen das Angebot und bereiten Ihre Unterlagen vor. Den Antrag reichen Sie selbst über ELSTER ein.
Häufige Fragen zum Digitalbonus
Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Die Anträge werden monatlich über ein begrenztes Kontingent vergeben.
Beim Digitalbonus Standard bis zu 7.500 €, beim Digitalbonus Plus bis zu 30.000 €, jeweils bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Nein. Seit Mai 2025 muss das Unternehmen den Antrag selbst über sein ELSTER-Unternehmenskonto stellen. Wir bereiten alles vor, das Einreichen übernehmen Sie.
In der Regel nicht. IKT-Hardware wie Laptops, PCs oder Server ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Hardware zur IT-Sicherheit, etwa Firewalls, Datensicherungs- oder Netzwerksicherheitskomponenten.
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitenden, höchstens 10 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme und einer Betriebsstätte in Bayern, in der die Maßnahme eingesetzt wird.
Nein. Für dieselbe Maßnahme ist nur eine Variante möglich. Über die Laufzeit sind höchstens zwei Anträge möglich, je einer für Digitalisierung und für IT-Sicherheit.
Nicht, wenn Sie den Digitalbonus nutzen möchten. Maßnahmen, die über Leasing oder Mietkauf finanziert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Wir zeigen Ihnen, welche Finanzierung für Ihr Vorhaben sinnvoller ist.
Nur bei besonderem Innovationsgehalt, etwa beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, intelligenter Robotik oder digitalen Zwillingen. Liegen die förderfähigen Ausgaben nicht über 15.000 €, ergibt sich mit dem Plus ohnehin kein höherer Zuschuss, sodass der Standard dann die schnellere Wahl ist. Klassische Vorhaben zur IT-Sicherheit laufen in der Regel über den Standard.
